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Aktuelles

29.04.2015

Scheidungsgründe nach dem türkischen Recht

Die Scheidungsgründe nach dem türkischen Recht

Im türkischen Recht gibt insgesamt 6 Scheidungsgründe.

1.         Ehebruch (Art. 161 II Türkisches Zivilgesetzbuch)
2.         Mißhandlungen (Art. 162 Türkisches Zivilgesetzbuch)
3.         Kriminelle und ehrenloser Lebenslauf (Art. 163 Türksiches Zivilgesetzbuch)
4.         Böswilliges Verlassen (Art. 164 Türkisches Zivilgesetzbuch)
5.         Geisteskrankheit (Art. 165 Türkisches Zivilgesetzbuch) 
6.         Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 166 I Türkisches Zivilgesetzbuch)

 
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